Preisliste Kippen/Verwerterstellen
Stand 01.03.2010
Aufgrund behördlicher Auflagen ist ab sofort die Annahme/Verkippung von Gipsabfällen/Gips-(karton)platten nicht mehr zulässig.
| Grube Grafing |
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| Kippmaterial unbelastet |
€/m³ |
| Bodenaushub |
5,50 |
| Bauschutt |
10,00 |
| Humus/Mutterboden |
2,50 |
| Wurzelstöcke (ohne Verunreinigung) |
40,00 |
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| Kippmaterial gering belastet – Z 1.1 (nach LAGA) |
€/to |
| Bodenaushub |
8,00 |
| Bauschutt |
10,00 |
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| Kippmaterial gering belastet – Z 1.2 (nach LAGA) |
€/to |
| Bodenaushub |
10,00 |
| Bauschutt |
12,00 |
| |
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| Grube Leitzinger Au |
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| Kippmaterial unbelastet |
€/m³ |
| Bodenaushub |
5,50 |
| Bauschutt |
10,00 |
| |
|
| Kippmaterial gering belastet – Z 1.1 (nach LAGA) |
€/to |
| Bodenaushub |
8,00 |
| Bauschutt |
10,00 |
Allgemeine Hinweise
- Die vorstehenden Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Abrechnung nach Tonnen mit Wiegeschein.
- Abrechnung nach m³ wie folgt: Sattelzug/Hängerzug 16 m³, 4-Achser 13 m³, 3-Achser 9 m³, 2-Achser 5 m³.
- Kleinmengen:
Liegt bei Abrechnung nach Lieferschein der Nettowert unter 50,- €, berechnen wir einen Verwaltungskostenzuschlag von 5,- € zzgl. MwSt.
Bei Barzahlung entfällt dieser Zuschlag.
- Alle Preise sind freibleibend und haben Gültigkeit bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste.
Bislang getroffene Rabatt-, Nachlaßvereinbarungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.
- Zahlungsbedingungen:
Innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto, spätestens 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.
- Zertifizierung: Fremdüberwacht durch den Überwachungs- und Zertifizierungsverein für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen e.V.
- Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Annahme von Material zur Verfüllung von Sand- und Kiesgruben.
Hinweise zur Anlieferung von größeren Mengen (> 100 m³/Bauvorhaben) unbelastetem Bodenaushub oder Bauschutt:
- Vor Anlieferung ist die "Verantwortliche Erklärung" (VE) und die "Annahmeerklärung" (AE) zu erstellen:
- Melden Sie bitte Ihre Anlieferung durch Übersendung der VE per Fax rechtzeitig an
(Fax-Nr.: 08179 94399-8).
- Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass – bis auf weiteres – unbelasteter Erdaushub und unbelasteter Bauschutt nur in der Kiesgrube/Kippe/Verwerterstelle Leitzinger-Au angenommen wird.
Hinweise zur Anlieferung von gering belastetem Material – Z 1.1 und Z 1.2 (nach LAGA)
- Bei gering belastetem Kippmaterial ist vor Anlieferung die Analytik der Feststoffe und des Eluates sowie das Probenahmeprotokoll vorzulegen. Es erfolgt dann bei Einhaltung der Grenzwerte eine Einzelfreigabe.
- Vor Anlieferung ist die "Verantwortliche Erklärung" (VE) für Bodenaushub bzw. Bauschutt ausgefüllt vorzulegen. Erst dann kann die „Annahmeerklärung (AE)“ erfolgen.
- Die Verwiegung hat ausschließlich im Kieswerk Gämmerler, Königsdorf-Wiesen zu erfolgen.